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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - XII 343/96

Gesetze: EStG § 16, EStR Abschn. 19 Abs. 1 Satz 8

Verteilung des Übergangsgewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

Leitsatz

  1. Wird für die Übertragung einer Einzelpraxis eine Gesellschaftsbeteiligung gewährt, liegt ein tauschähnlicher Vorgang im Sinne einer Betriebsveräußerung vor.

  2. Nach dem Zeitpunkt der Betriebsveräußerung besteht kein Raum mehr für eine spätere Abwicklung derjenigen Vorgänge, die Gewinnkorrekturen auslösen.

  3. Bei Betriebsveräußerungen oder Betriebsaufgaben ist eine Verteilung des Übergangsgewinns auf 3 Jahre unzulässig.

Fundstelle(n):
BAAAB-11656

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