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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 12/98

Gesetze: AO § 37 Abs. 2 Satz 1, AO § 37 Abs. 2 Satz 3

Leistungsempfänger bei Überzahlung an Abtretungsempfänger;Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO; Einwand von Treu und Glauben

Leitsatz

  1. Eine nur über einen Teilbetrag eines Steuererstattungsanspruchs vorliegende Abtretung ist hinsichtlich des nichtabgetretenen Teilbetrages einer vollständig unwirksamen Abtretungserklärung gleichzusetzen. In diesem Fall hat der Abtretungsempfänger als Leistungsempfänger grundsätzlich den vom Finanzamt überbezahlten Teilbetrag nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO zu erstatten.

  2. Zur Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben als Einwand gegen den Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 713 Nr. 11
JAAAB-11795

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