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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2651/99

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

Aufwendungen für Notfallpraxis eines Arztes im Wohnhaus sind nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Leitsatz

Richtet ein Arzt, der außerhalb des Wohnhauses eine Praxis betreibt, im Keller des Wohnhauses eine separat zugängliche Notfallpraxis ein, die er für ärztliche Behandlungen im Rahmen seiner Bereitschaftsdienste nutzt, so ist diese nicht aus dem Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer auszunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 902 Nr. 17
FAAAB-12041

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