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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2202/99

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Die Behandlung von Leerstandszeiten bei einer Ferienwohnung sowie Fahrtkosten zur Ferienwohnung als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für Fahrten zur Ferienwohnung sind als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Fahrten durch die Vermietungstätigkeit veranlasst waren. Leerstandszeiten sind als Selbstnutzung zu behandeln, wenn der Eigentümer die Wohnung selbst vermietet.

Fundstelle(n):
DAAAB-12085

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