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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2644/99

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5

Häusliches Arbeitszimmer und häuslicher Büroraum bei einer Lehrerin und nebenberuflichen Journalistin

Leitsatz

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und einen häuslichen Büroraum sind nur i. H. v. 2.400,-- DM abzugsfähig, weil die beiden Räume nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden.

Fundstelle(n):
ZAAAB-12124

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