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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2662/00

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 5

Häusliches Arbeitszimmer des Verkaufsleiters einer Kellerei als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit

Leitsatz

Das häusliche Arbeitszimmer des Verkaufsleiters einer Kellerei, der über keinen eigenen Arbeitsplatz am Stammsitz seines Arbeitgebers verfügt und der im Rahmen seiner Leitungsfunktion auch außerhalb des Arbeitszimmers tätig wird, stellt den Mittelpunkt dessen beruflicher Tätigkeit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAB-12221

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