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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1090/02

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2EigZulG § 11 Abs. 5BauNVO § 1 Abs. 2 Nr. 10BauNVO § 10 Abs. 1BauNVO §10 Abs. 4

Eigengenutztes nicht zulagenbegünstigtes Ferienhaus

Leitsatz

Ergibt sich aus der Baugenehmigung für den Neubau eines Ferienhauses der ausdrückliche Hinweis auf § 10 Abs. 4 BauNVO, wonach in Ferienhausgebieten Ferienhäuser zulässig sind, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmtsind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen, liegt keine Behörden und Gericht bindende Feststellung vor, dass das Gebäude auch zu Dauerwohnzwecken genutzt werden darf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAB-12232

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