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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2163/00 EFG 2002 S. 1374

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 2, EStG § 17, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Refinanzierung von Schuldzinsen aus einem der GmbH überlassenen Darlehen

Leitsatz

Ein Gesellschafter kann die Schuldzinsen, die ihm aus der Refinanzierung eines der GmbH überlassenen Darlehen entstanden sind, als Werbungskosten bei den Einkünften aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG geltend machen, wenn das Darlehen einem Fremdvergleich standhält. Er kann die Schuldzinsen allerdings nur entsprechend der Höhe seiner Beteiligungsquote abziehen.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1485 Nr. 24
EFG 2002 S. 1374
EFG 2002 S. 1374 Nr. 21
ZAAAB-12244

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