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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2458/01

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Einkünfteerzielungsabsicht bei einer seit drei Jahren leer stehenden, später verkauften Eigentumswohnung zu verneinen

Leitsatz

Aufwendungen für eine seit mehreren Jahren leerstehende Wohnung können nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung nachweislich langfristig vermieten will. Besteht neben der Vermietungsabsicht die Absicht die Wohnung zu verkaufen, dann kann sich der Steuerpflichtige nicht mehr darauf berufen, er habe die Absicht gehabt, durch langfristige Fremdvermietung einen Totalgewinn zu erzielen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAB-12290

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