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Finanzgericht des Saarlandes  v. - 1 K 106/00

Gesetze: AO § 227 Abs. 1

Billigkeitserlassgrund für den in Haftung genommenen Geschäftsführer

Mangelnde Erlassbedürftigkeit und -würdigkeit eines haftenden GmbH-Geschäftsführers

Leitsatz

1. Eventuelle Fehler des Konkursverwalters rechtfertigen keinen sachlichen Billigkeitserlass einer gegen den Geschäftsführer einer in Konkurs geratenen GmbH bestandskräftig festgesetzten Haftungsforderung, sondern müssen von der GmbH gegebenenfalls zivilrechtlich gegen den Konkursverwalter geltend gemacht werden.

2. Ein Haftungsschuldner ist trotz geringer Bezüge nicht erlassbedürftig, solange er vorhandenen Grundbesitz auch zwecks Tilgung der Haftungsschuld belasten kann.

3. Der wegen Umsatzsteuerschulden einer in Konkurs geratenen GmbH in Haftung genommene Geschäftsführer ist nicht erlasswürdig, wenn er die ordnungsgemäße (Vor-)Anmeldung der Umsatzsteuer zu einem Zeitpunkt unterlassen hat, zu dem für das Finanzamt noch erfolgversprechende Vollstreckungsmaßnahmen, die eine Inhaftungnahme des Geschäftsführers erübrigt hätten, bestanden haben.

Fundstelle(n):
PAAAB-12363

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