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FINANZGERICHT DES SAARLANDES Urteil v. - 1 K 118/00

Gesetze: AO § 69, AO § 166, AO § 149, UStG § 18 Abs. 1, UStG § 18 Abs. 3

Geschäftsführerhaftung für bestandskräftig geschätzte Umsatzsteuer einer GmbH bei Unstimmigkeiten der Gesellschaft mit ihrem Steuerberater

Leitsatz

1. Wird ein auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhender Umsatzsteuerbescheid wegen Unstimmigkeiten einer GmbH mit ihrem Steuerberater bestandskräftig, so schließt dies eine Umsatzsteuerhaftung ihres Geschäftsführers nach § 69 AO nicht aus, weil solche Unstimmigkeiten den Geschäftsführer nicht von den gesetzlichen (Umsatz-)Steuererklärungspflichten für die GmbH entbinden.

2. Eine anteilige Haftungsquote nach Maßgabe des Grundsatzes der anteiligen Tilgung braucht weder vom FA noch vom FG ermittelt zu werden, wenn sich der Geschäftsführer während des gesamten Verfahrens weder auf Liquiditätsschwierigkeiten der GmbH beruft, noch solche für den Haftungszeitraum ersichtlich sind.

Fundstelle(n):
TAAAB-12366

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