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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 266/98

Gesetze: KStG 1991 § 8 Abs. 3 S. 2

Rohgewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung wegen Vergleichbarkeit mit Umsatztantieme

Körperschaftsteuer 1994 und 1995 sowie Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den und 1995

Leitsatz

Eine an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Rohgewinntantieme, die angesichts der in die Ermittlung des maßgebenden Rohgewinns einzubeziehenden Aufwendungen und der konkreten Kostenstruktur der Gesellschaft einer Umsatz-Tantieme vergleichbar ist, ist als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-12396

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