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Finanzgericht des Saarlandes  v. - 1 K 268/99

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 UStG 1993 § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Änderung geschätzter Umsatzsteuerbescheide eines Steuerberaters bei nachgereichten Steuererklärungen

Berücksichtigung zusätzlicher Vorsteuern

Entstehung der Umsatzsteuer

Umsatzsteuer 1993 bis 1995

Leitsatz

1. Ergibt sich aus den nachgereichten Steuererklärungen eines Steuerberaters ein höherer Jahresumsatz, als in den bestandskräftigen Schätzungsbescheiden berücksichtigt wurde, so sind die höheren tatsächlichen Umsätze gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO als neue Tatsache zu berücksichtigen.

2. Zusätzliche Vorsteuern können wegen groben Verschuldens im Änderungsbescheid nur anteilig gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AO im Verhältnis der nachträglich bekanntgewordenen zu den geschätzten Umsätzen berücksichtigt werden.

3. Für die Entstehung der Umsatzsteuer ist bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung entscheidend. Auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung gegenüber dem Leistungsempfänger kommt es nicht an.

Fundstelle(n):
EAAAB-12397

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