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Finanzgericht des Saarlandes  v. - 1 K 123/00 EFG 2001 S. 1582

Gesetze: AO § 75 Abs. 1 S. 1, AO § 75 Abs. 1 S. 2

Betriebsübernehmerhaftung bei Übernahme eines Mandantenstammes

Umsatzsteuerhaftung des Betriebsübernehmers

Leitsatz

1. Die Übernahme des allein noch vorhandenen Mandantenstammes einer Steuerberaterpraxis kann die Betriebsübernehmerhaftung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 AO auslösen.

2. Die Inhaftungnahme des Übernehmers ist jedoch nicht ermessensgerecht, wenn bereits beim Erlass des Haftungsbescheids bzw. beim Ergehen der Einspruchsentscheidung feststeht, dass kein übernommenes Vermögen, in das vollstreckt werden kann, (mehr) vorhanden ist.

3. Das ist nach Ablauf von fünf Jahren seit der Übernahme einer Einzelpraxis der Fall, weil sich nach der Rechtsprechung des BFH die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines derivativ erworbenen Einzelpraxiswertes auf längstens fünf Jahre beläuft, so dass danach nicht mehr übernahmebedingt in Honorarforderungen gegen die übernommenen Mandanten vollstreckt werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1582
TAAAB-12447

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