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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 127/99 EFG 2002 S. 1562

Gesetze: BGB § 133, BGB § 242

Tatsächliche Verständigung

Auslegung

Geschäftsführergehalt

Lohnzusatz

Körperschaftsteuer 1990

Leitsatz

1. Eine tatsächliche Verständigung über die Angemessenheit von Geschäftsführergehältern ist insoweit möglich, als hierin eine Klärung der tatsächlichen Vorfragen der Angemessenheitsprüfung zu sehen ist. Die Verständigungserklärungen der Beteiligten sind so auszulegen, wie sie nach Treu und Glauben und der Verkehrsauffassung aus der Sicht des Erklärungsempfängers zu verstehen sind (§§ 133, 242 BGB).

2. Sieht eine Verständigung die Geschäftsführergehälter „i.H.d. jeweiligen Grundlohns plus der Lohnzusätze, wie vermögenswirksame Leistungen …„für einen bestimmten Zeitraum als unangemessen an, so fallen hierunter auch die gezahlten Tantiemen, selbst wenn diese in der beispielhaften Aufzählung nicht enthalten sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1562
EFG 2002 S. 1562 Nr. 24
NAAAB-12449

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