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FG DES SAARLANDES Urteil v. - 1 K 168/99

Gesetze: AO 1977 § 319, ZPO § 850 Abs. 3, ZPO § 851

Pfändbarkeit einer Lebensversicherung in Form einer Rentenversicherung

Leitsatz

Eine Lebensversicherung mit Wahlmöglichkeit zwischen Rentenleistung und Kapitalauszahlung ist, nachdem der Bezugsberechtigte seinen Verzicht auf die Kapitalabfindung erklärt und damit zur Rentenzahlung optiert hat, unpfändbar i. S des § 850 ZPO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAB-12492

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