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Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken  v. - 1 K 245/98

Gesetze: AO § 149, AO §§ 328 ff.

Androhung von Zwangsmitteln bei Nichtabgabe der Steuererklärung

Leitsatz

Erwidert ein Steuerpflichtiger auf die Aufforderung des Finanzamts, eine Einkommensteuererklärung einzureichen lediglich, er besitze keine Vermögenswerte und sei stark verschuldet, so hindert dies das Finanzamt nicht daran, für den Fall der Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung Zwangsgelder anzudrohen und festzusetzen.

Fundstelle(n):
RAAAB-12507

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