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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 316/00

Gesetze: AO § 30

Steuergeheimnis

Vollstreckung

Verhältnismäßigkeit

Pfändung „ins Blaue”

Feststellung einer Verletzung des Steuergeheimnisses

Leitsatz

1. Eine Pfändungsmaßnahme muss aus der objektiven Sicht einer pflichtgemäß handelnden Vollstreckungsbehörde die erforderliche Eignung aufweisen.

2. Pfändungsverfügungen gegenüber Banken, die am Wohnsitz des Steuerpflichtigen eine Filiale unterhalten, sind auch ohne konkrete Hinweise auf die Existenz einer Geschäftsbeziehung nicht von vornherein aussichtslos, wenn dieser Ort nicht mehr als ca. 25.000 Einwohner hat. Entsprechendes gilt für Pfändungsverfügungen gegenüber den im unmittelbaren örtlichen Einzugsbereich des Unternehmens des Steuerpflichtigen (einem Kurzzeitpflegeheim) liegenden Sozialämter.

3. Pfändungsverfügungen gegenüber Pflegekassen sind nicht von vornherein aussichtslos, wenn der Steuerpflichtige Befreiungsanträge nach §§ 4 Nr. 16 UStG und § 3 Nr. 20 d GewStG gestellt hat und die hierbei geführten Nachweise erkennen lassen, dass zum überwiegenden Teil von den fraglichen Kassen in früheren Einzelfallen Kosten getragen worden sind.

Fundstelle(n):
RAAAB-12520

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