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FG DES SAARLANDES Urteil v. - 1 K 6/00

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 1, EStG § 12 Nr 1 Satz 2

Umzug bei einer täglichen Fahrzeitverkürzung von durchschnittlich 32 Minuten nicht beruflich veranlasst

Leitsatz

1. Die Kosten für einen Umzug können beruflich veranlasst sein, wenn dadurch der Weg zur Arbeitsstätte erheblich verkürzt wird oder sich die Arbeitsbedingungen in sonstiger Weise wesentlich verbessern (Anschluss an die BFH-Rechtsprechung).

2. Eine "wesentliche Verkürzung" des Weges von der Wohnung zur Arbeitsstätte als Voraussetzung für die Bejahung der nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung eines Umzugs liegt nicht vor, wenn der Wohnsitzwechsel die (einfache) Fahrtstrecke von 67,4 km auf 43,4 km verkürzt und sich dadurch für den einfachen Weg eine durchschnittliche Fahrzeitverbesserung von 16 Minuten, täglich also von 32 Minuten ergibt. Die auch nach dem Umzug erhebliche Entfernung von der Arbeitsstätte deutet zudem auch auf andere, private Motive für die Wahl des neuen Wohnortes hin.

Fundstelle(n):
JAAAB-12540

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