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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 205/01 EFG 2003 S. 1478 Nr. 20

Gesetze: EStG § 53

Berechnungsmethode bei der Nachbesserung von Kinderfreibeträgen

Einkommensteuer 1988 bis 1991

Leitsatz

Die entsprechend dem IV C 4 – S 2282a – 35/00, BStBl I 2000, 413, Tz. 7 angewandte Berechnungsmethode folgt vom Berechnungsmodus her nicht den Vorgaben des § 53 EStG. Dies schließt indessen nicht aus, dass die im Einzelfall festgesetzte Steuer nur geringfügig höher ist, als sie sich errechnen lässt, wenn man dem Berechnungsmodus des § 53 EStG folgt.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1478 Nr. 20
KAAAB-12596

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