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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 2 K 64/98

Gesetze: UStG 1991 § 22 Abs. 2 Nr. 1, UStG 1993 § 22 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 146 Abs. 1 S. 2, AO 1977 § 158, AO 1977 § 162 Abs. 2 S. 2

Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei nur kalkulatorischer Ermittlung der Umsätze

Schätzungsrahmen

Einkommensteuer 1991 bis 1993

Umsatzsteuer 1991 bis 1993

Gewerbesteuermessbetrag 1992 und 1993

Leitsätze

1. Kommt ein Steuerpflichtiger seiner Verpflichtung, Aufzeichnungen über die Höhe seiner Betriebseinnahmen zu führen, nicht nach, sondern ermittelt er die Einnahmen lediglich kalkulatorisch durch Anwendung von Rohgewinnaufschlagsätzen auf den Wareneinsatz, so hat das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.

2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, die Schätzung an den Rohgewinnaufschlagsätzen der amtlichen Richtsatzsammlung zu orientieren, wenn die Besonderheiten des Einzelfalles dabei in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.

1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Fundstelle(n):
JAAAB-12660

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