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Sächsisches FG Beschluss v. - 6 V 555/01

Gesetze: InvZulG 1991 § 2 S. 1 Nr. 2 FGO§ 69 Abs. 2 S. 2 FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Investitionszulage für bewegliche Wirtschaftsgüter

Überwiegender Einsatz im Fördergebiet

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Schienenkran, dessen Einsatz im Födergebiet sich auf 22 bzw. 28 Tage gegenüber 242 bzw. 211 Einsatztagen außerhalb des Fördergebiets beschränkt hat, in den fraglichen Kalenderjahren nicht überwiegend im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG im Fördergebiet eingesetzt war. Er ist damit nicht begünstigt, die insoweit zu Unrecht gewährte Investitionszulage ist zurückzufordern.

Fundstelle(n):
JAAAB-12728

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