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Sächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 400/96 EFG 2002 S. 1109 Nr. 17

Gesetze: InvZulG 1991 § 2 S. 1 Nr. 1 InvZulG 1991 § 1 Abs. 1 InvZulG 1991 § 1 Abs. 2

Sanierungsbedingte Betriebsunterbrechung von mehr als 18 Monaten zulagenschädlich

Investitionszulage 1991

Leitsatz

1. Eine zulagenschädliche Betriebseinstellung liegt jedenfalls dann vor, wenn objektiv die werbende Tätigkeit des Unternehmens eingestellt wird und subjektiv der Wille zur endgültigen Aufgabe der werbenden Tätigkeit und Verwertung der Wirtschaftsgüter vorhanden ist.

2. Eine sanierungsbedingte Betriebsunterbrechung kann zulagenunschädlich sein, wenn die Sanierung zügig und die erneute Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr alsbald erfolgt. Dies gilt auch, wenn die Betriebsunterbrechung einer sog. sanierenden Übertragung vorangeht. Dauert die Betriebsunterbrechung mehr als 18 Monate, liegt eine zulagenschädliche Betriebseinstellung vor.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1109 Nr. 17
KAAAB-12797

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