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Sächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 1450/98

Gesetze: GrEStG 1983 § 2 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG 1983 § 8 Abs. 1

Berücksichtigung der beim Erwerb eines Erbbaurechts eingegangenen Bebauungsverpflichtung des Grundstücks bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Verpflichtet sich der Erbbauberechtigte bei der Bestellung des Erbbaurechts gegenüber dem Grundstückseigentümer zur Bebauung des Grundstücks mit einem Hotel, das bei Abschluss des Erbbauvertrages bereits detailliert geplant war, ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs ein Erbbaurecht in bebautem Zustand, so dass neben dem Kapitalwert des jährlichen Erbbauzinses auch die Kosten für die Errichtung des Gebäudes in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAB-12827

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