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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 682/97

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 15 Abs. 2

Vorbereitung der Veräußerung ehemals volkseigener Betriebe durch die Treuhandanstalt als gewerbliche Tätigkeit

Gewerbesteuermessbetrag 1992 und 1993

Leitsatz

Die Tätigkeit eines gelernten Bankkaufmanns, der im Auftrag eines Steuerberaters, welchem die Treuhandanstalt die Privatisierung und Liquidation ehemals volkseigener Betriebe übertragen hatte, die Veräußerung der Betriebe durch die Treuhandanstalt vorbereitet, ist weder als eine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG noch als eine sonstige selbständige Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAB-12837

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