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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - III 1552/97

Gesetze: EStG § 21

Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen / Prognosezeitraum

Leitsatz

Wird ein Objekt als Ferienwohnung zeitweise fremdvermietet und zeitweise eigengenutzt, so werden die entstehenden Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt, als sie auf die Vermietung entfallen.

Entstehen durch die auf die Vermietung entfallenden Aufwendungen Werbungskostenüberschüsse, so kann die Hinnahme derartiger Verluste seinen Grund auch darin haben, daß die Ferienwohnung - auch - zur Selbstnutzung vorgehalten wird.

In derartigen Fällen bedarf es der gesonderten Prüfung, ob objektive Umstände den Schluß auf das Vorhandensein einer Überschußerzielungsabsicht zulassen.

Hinsichtlich des zeitlichen Maßstabes für das Streben nach einem Totalgewinn bzw. Totalüberschuß - Prognosezeitraum - gibt es keine festen Vorgaben.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
MAAAB-12993

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