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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - II 4/97

Gesetze: BewG § 68 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 95 Abs. 1 Satz 1, BewG § 22 Abs. 3

Einheitsbewertung des Grundvermögens: Mole als Scheinbestandteil bzw. Betriebsvorrichtung

Leitsatz

Bei einer auf einer gepachteten Wasseroberfläche - auf fremdem Grund und Boden - errichteten Mole handelt es sich um einen sog. Scheinbestandteil i. S. des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, der nicht in die Bewertung der Wasseroberfläche einzubeziehen ist.

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Mole außerdem als Betriebsvorrichtung i. S. des § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG zu behandeln ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAB-13014

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