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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - I 83/98 EFG 2002 S. 91 Nr. 2

Gesetze: AO § 42, EStG § 50c Abs. 1, EStG § 50c Abs. 4

§ 42 AO wird nach Tatbestand und Rechtsfolgen durch § 50c EStG verdrängt

Leitsatz

§ 50c EStG enthält besondere Regelungen zur Vermeidung von Mißbräuchen steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und schließt damit die Anwendung der allgemeinen abgabenrechtlichen Mißbrauchsvorschrift des § 42 AO dem Grunde nach (nach Tatbestand und Rechtfolgen) aus.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 513 Nr. 8
EFG 2002 S. 91 Nr. 2
HAAAB-13034

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