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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - I 110/2001 EFG 2002 S. 980 Nr. 15

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 16 Abs. 4, EStG § 18 Abs. 3 Satz 1, EStG § 16 Abs. 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 3 Satz 2

Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe

Leitsatz

  1. Die Tätigkeit eins Tanzlehrers und die eines Tanzsporttrainers (A-Lizenz) stellen unterschiedliche Berufe dar.

  2. Die Aufgabe der Tanzlehrertätigkeit unter Fortführung der Tanzsporttrainertätigkeit ist eine Teilbetriebsaufgabe.

  3. Der betrieblich genutzte Teil eines Gebäudes ist anhand des Verhältnisses der Grundflächen zu schätzen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 980 Nr. 15
JAAAB-13055

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