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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 15/02 EFG 2003 S. 104 Nr. 2

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2EStG § 37 Abs. 2EStG § 70 Abs. 2 5-VermBG § 2 Abs. 6 Satz 1 5-VermBG § 8 Abs. 2 Ziff. 2 AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO § 175 Abs. 2AO § 37 Abs. 2AO § 164 Abs. 1AO § 164 Abs. 2BGB § 818 Abs. 3

Zur Frage der Berücksichtigung vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers bei der Berechnung kindergelldschädlicher Einkünfte

Leitsatz

Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers nach dem 5. VermBG sind bei der Berechnung kindergeldschädlichen Einkünfte i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 2000 zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, ob sie wegen der Sperrfrist des § 8 Abs. 2 5. VermBG zur Bestreitung des Kindesunerhalts geeeignet sind.

Die Entreicherungseinrede (§ 818 Abs. 3 BGB ist auf den Rückforderungsanspruch nicht nach § 37 Abs. 2 AO anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 104 Nr. 2
INF 2003 S. 85 Nr. 3
LAAAB-13076

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