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Thüringer FG Urteil v. - I 742/00

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 7 S. 1 Buchst. a KraftStG § 3 Nr. 7 S. 1 Buchst. b KraftStG § 3 Nr. 7 S. 2

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Transportfahrzeug für Holzrückemaschinen

Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz

Das Halten eines besonders hergerichteten Fahrzeugs zur Beförderung von Holzrückemaschinen an ihren Einsatzort und zurück, das seiner Art nach ausschließlich für den Einsatz in der Frostwirtschaft bestimmt und für den Transport in anderen Wirtschaftszweigen grundsätzlich ungeeignet ist, durch einen für Betriebe der Forstwirtschaft tätigen Lohnunternehmer ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (Abweichung vom , BStBl II 1985, 313).

Fundstelle(n):
LAAAB-13170

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