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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - I 184/95

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 9 Abs. 1 S. 1

Lehrgang einer Kindergärtnerin zur Erzieherin als Fortbildungskosten

Einkommensteuer 1993

Leitsatz

Die Aufwendungen einer Steuerpflichtigen, die in der ehemaligen DDR einen Fachschulabschluss als Kindergärtnerin hatte, für die Ausbildung zur Erzieherin gehören zu den –als Werbungskosten abziehbaren– Fortbildungskosten und nicht zu den –als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen– Ausbildungskosten (hier: zweiter Ausbildungsabschnitt für Erzieher).

Fundstelle(n):
KAAAB-13208

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