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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 3784/96 F

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, EStG § 15a Abs. 1 Satz 1, EStG § 15a Abs. 4 Satz 1

Mietzahlung an Kommanditisten als Gewinnvoraus oder Sondervergütung

Leitsatz

Sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass einem Kommanditisten geschuldete Mietzahlungen lediglich bei der Ergebnisverteilung als Vorwegvergütung zu berücksichtigen sind, so können diese Mietzahlungen auch dann nicht in der Steuerbilanz der KG als Betriebsausgaben und korrespondierend als Sondervergütung des Gesellschafters behandelt werden, wenn sie auf gesonderter vertraglicher Grundlage und unabhängig von der Erzielung eines ausreichenden Gewinns zu entrichten sind.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 226 Nr. 5
BAAAB-13250

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