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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 7237/98 E

Gesetze: EStG § 3 Nr. 13, EStG § 3 Nr. 16, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, AUV § 12 Abs. 1 Satz 1, AUV § 12 Abs. 1 Satz 4, LStR 1996 Abschn. 41 Abs. 2 Satz 1

Beruflich veranlasster Umzug vom Ausland ins Inland

Leitsatz

Die nach dem Bundesumzugskostenrecht erstattungsfähigen Aufwendungen für einen Umzug vom Ausland ins Inland sind ungeachtet der beruflichen Veranlassung des Umzuges der Richtlinienregelung des A 41 Abs. 2 Satz 1 LStR 1996 und der in § 3 Nr. 13 und 16 EStG geregelten Steuerfreiheit von Arbeitgebererstattungen nur insoweit als Werbungskosten berücksichtigungsfähig, als der Gesichtspunkt der allgemeinen Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt. Ein steuermindernder Abzug i. H. d. nach § 12 Abs. 1 Satz 1 AUV bemessenen pauschalen Ausstattungsbeitrags, der Aufwendungen für die Umstellung auf die neuen Lebensumstände abgelten soll, kommt daher nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1079 Nr. 20
CAAAB-13267

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