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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 7170/97 E

Gesetze: AO § 169 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz, AO § 370 Abs. 1 Nr. 1, AO § 378, EStG § 25 Abs. 3 Satz 4

Leichtfertige Steuerverkürzung durch für den eigenhändig unterschreibenden Steuerpflichtigen tätigen steuerlichen Berater

Leitsatz

Der Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung erfasst - mit Auswirkung auf die Dauer der Festsetzungsfrist - nicht nur falsche Angaben des eigenhändig unterschreibenden Steuerpflichtigen, sondern auch solche der für ihn tätigen Steuerberatungsgesellschaft, deren verantwortliche Mitwirkung durch Nennung auf der Steuererklärung dokumentiert wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
AAAAB-13285

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