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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 2654/97

Gesetze: UmwStG § 24 Abs. 2 Satz UmwStG § 24 Abs. 3 Satz 2EStG § 34 Abs. 1

Ausübung des Bilanzierungswahlrechts nach § 24 Abs. 2 UmwStG bei Einbringung eines Betriebes

Leitsatz

  1. Das bilanzielle Wahlrecht nach § 24 Abs. 2 UmwStG kann mangels ander-weitiger gesetzlicher Regelungen bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft des Steuerbescheides ausgeübt werden.

  2. Ein Fall der Korrektur eines bereits ausgeübten Wahlrechts liegt nicht vor, wenn die Voraussetzungen der Ausübung des bilanziellen Wahlrechts nicht ge-geben waren und die dafür notwendige formelle Einbringungsbilanz unter An-satz der Teilwerte nachgereicht wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-13342

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