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FG Köln Urteil v. - 2 K 2249/96 EFG 2002 S. 1006 Nr. 16

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs 2

Verfahren:

Bekanntgabefiktion durch Aufgabe zur Post

Leitsatz

Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO greift dann nicht, wenn ein Steuerbescheid mit einer falschen Adresse versehen ist und für den Zugang des Bescheids die Ermittlung der richtigen Adresse durch eine weitere Stelle (Post) erforderlich ist.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1006 Nr. 16
TAAAB-13419

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