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FG Köln Urteil v. - 9 K 7342/96

Gesetze: RAO § 145 Abs 2 Nr 2b AO 1977§ 170 Abs 5 AO 1977 § 170 Abs 5 Nr 2 RAO § 74 RAO § 145 Abs 2

Schenkungsteuer:

Beginn der Festsetzungsverjährung

Leitsatz

Die Ablaufhemmung nach § 145 Abs. 2 Nr. 2b RAO i.V.m. § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO 1977 wird nicht schon dadurch beendet, dass irgendeine Dienststelle irgendeines Finanzamtes von den die Schenkungsteuer begründenden Umständen erfährt. Erforderlich ist vielmehr, dass die zur Festsetzung der Schenkungsteuer organisatorisch berufene Dienststelle des örtlich zuständigen (§ 74 RAO) Finanzamtes von dem Erwerb in irgendeiner Weise Kenntnis erlangt, die ihr - ggf. nach weiteren Ermittlungen - die Prüfung möglich macht, ob ein Schenkungsteuertatbestand erfüllt ist.

Fundstelle(n):
QAAAB-13446

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