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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 5301/01 BG EFG 2004 S. 166

Gesetze: BewG § 2 Abs. 1 Satz 1, BewG § 2 Abs. 1 Satz 2, BewG § 3 Satz 1, BewG § 3 Satz 2, BewG § 19 Abs. 3 Nr. 2, BewG § 138 Abs. 1, BewG § 138 Abs. 3, BewG § 138 Abs. 5 Satz 1, BewG § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, BewG § 138 Abs. 5 Satz 3, AO § 127, AO § 179 Abs. 2 Satz 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 3

Erforderlichkeit der einheitlichen Feststellung eines Grundbesitzwertes bei mehreren Beschenkten

Leitsatz

Die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Schenkungsteuer ist einheitlich vorzunehmen, wenn bei Übertragung eines als wirtschaftliche Einheit anzusehenden Grundstücks an mehrere Bedachte im Wege der Einzelrechtsnachfolge der Gegenstand der Feststellung mehreren Personen zuzurechnen ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 579 Nr. 10
EFG 2004 S. 166
EFG 2004 S. 166 Nr. 3
KÖSDI 2004 S. 14140 Nr. 4
FAAAB-14089

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