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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 2643/96 E

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 364 Abs. 1, UmwStG § 24

Aufnahme von Pflichtteilsberechtigten als Mitunternehmer führt nicht zu Veräußerungsgewinn

Leitsatz

Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen durch Aufnahme der Berechtigten in eine neu gegründete Mitunternehmerschaft, in die das (durch Gesamtrechtsnachfolge in den weiteren Mitunternehmeranteil entstandene) Einzelunternehmen des Erben zu Buchwerten eingebracht wird, führt nicht zu einem Veräußerungsgewinn. Denn bei der darin liegenden Leistung an Erfüllungs Statt werden lediglich die zur Erbringung der Einlagen der Pflichtteilsberechtigten erforderlichen Geldbeträge aus dem Einzelunternehmen entnommen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAB-14169

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