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FG Köln Urteil v. - 5 K 1582/02 EFG 2004 S. 348

Gesetze: EStG § 33

Außergewöhnliche Belastungen:

Außergewöhnliche Belastung durch Vorfälligkeitsentschädigung und andere Kreditkosten

Leitsatz

Schuldzinsen (Vorfälligkeitsentschädigung) und andere mit einem Kredit in Zusammenhang stehende Aufwendungen können nur dann eine außergewöhnliche Belastung bilden, wenn die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlasst ist, die ihrerseits eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 348
EFG 2004 S. 348 Nr. 5
NAAAB-14364

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