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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 7839/00 E EFG 2004 S. 259

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Arztpraxis als Liebhaberei

Leitsatz

Ungeachtet der entgegenstehenden Regelvermutung kann eine Arztpraxis bei nachhaltigen Verlusten zur Gewinnerzielung objektiv ungeeignet sein und mangels Umstrukturierung eine negative Totalgewinnprognose rechtfertigen, wenn nur geringfügige Umsätze erzielt werden, selbst eine vernünftige Reduzierung der Betriebsausgaben daher nicht zu künftigen Gewinnen führen könnte und der seinen Lebensunterhalt aus anderweitigen positiven Einkünften bestreitende Praxisinhaber seine Betriebsführung ausschließlich von seiner Vorstellung der optimalen Patientenversorgung leiten lässt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 305 Nr. 6
EFG 2004 S. 259
EFG 2004 S. 259 Nr. 4
WAAAB-14711

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