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FG des Saarlandes  v. - 1 K 200/01 EFG 2004 S. 390

Gesetze: EStG § 21, AO § 42

Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten

Einkommensteuer 1997

Leitsätze

Verträge über die Übertragung von Grundstückseigentum sind im Verhältnis von Ehepartnern grundsätzlich anzuerkennen, soweit kein Scheingeschäft vorliegt, der Vertrag einem Fremdvergleich standhält und ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) nicht anzunehmen ist. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt nicht vor, wenn der Ehemann ein ihm gehörendes Grundstück an seine Ehefrau verkauft, wobei der Kaufpreis über ein Bankdarlehen finanziert wird, für dessen Annuitäten sowohl die Ehefrau (über die Miete aus dem Grundstück) wie auch der Ehemann aufkommen.

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1997 vom in Form der Einspruchsentscheidung vom wird dem Beklagten aufgegeben, die Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.H. von ./. 16.166 DM betreffend das X neu zu berechnen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Der Gerichtsbescheid ist, wenn er als Urteil wirkt, hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht die Kläger zuvor Sicherheit leisten.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 390
EFG 2004 S. 390 Nr. 6
SAAAB-15087

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