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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 200/00 EFG 2004 S. 430

Gesetze: KStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Inländische Steuerpflicht liechtensteinischer Gesellschaft

Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheiden 1989 und 1990

Leitsatz

Eine in Liechtenstein nach dortigem Recht errichtete Aktiengesellschaft entspricht einer deutschen Kapitalgesellschaft. Demnach kann sie, soweit sie über eine Geschäftsleitung im Inland verfügt, unbeschränkt steuerpflichtig sein. Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn der gesamte Schriftverkehr über inländische Standorte abgewickelt wird, sämtliche Depots, Immobilien und Beteiligungen im Inland geführt werden, liegen bzw. gehalten werden und sogar die Bilanzen in DM erstellt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 430
EFG 2004 S. 430 Nr. 6
INF 2004 S. 130 Nr. 4
LAAAB-15098

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