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Finanzgericht Hamburg  v. - III 159/03

Gesetze: EStG § 9, EStG § 11, EStG § 12, EStG § 32, EStG § 63, AO § 69

Kindergeld: Die Jahresgrenzbetragsregelung des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG stößt auf keine rechtlichen Bedenken

Leitsatz

Die Rückforderung des gesamten innerhalb eines Kalenderjahres geleisteten Kindergeldes bei Überschreiten des Jahresgrenzbetrages des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es besteht nach § 89 AO grundsätzlich keine Beratungspflicht der Familienkassen des Inhalts, dass im Falle des Überschreitens des Jahresgrenzbetrages das gesamte Kindergeld eines Kalenderjahres zurückgefordert wird.

Fundstelle(n):
PAAAB-15532

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