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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 142/02 EFG 2004 S. 320

Gesetze: EigZulG § 1, EigZulG § 2, EigZulG § 4, EigZulG § 6, EigZulG § 8, EigZulG § 9, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2

EigZulG: Mehrzahl von Eigentümern, von denen nur einer anspruchsberechtigt ist

Leitsatz

1. Voraussetzung für eine Beschränkung des Förderungsbetrages gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG ist, dass der andere Eigentümer anspruchsberechtigt ist.

2. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO findet auch im Bereich des EigZulG Anwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 267 Nr. 5
EFG 2004 S. 320
EFG 2004 S. 320 Nr. 5
YAAAB-15542

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