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FG Bremen Urteil v. - 2 K 648/02 EFG 2004 S. 21

Gesetze: AO 1977 § 227, AO 1977 § 163, AO 1977 § 233a, AO 1977 § 5, UStG § 14 Abs. 2 S. 2, UStG § 17 Abs. 1, FGO § 102

Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Rückgängigmachung eines Vorsteuererstattungsanpruchs

Erlass von Nachzahlungszinsen 1996, 1997, 1998 und 1999

Leitsatz

1. Nachzahlungszinsen, die in Zusammenhang mit einer wegen fälschlicherweise ausgewiesener Umsatzsteuer zu Unrecht erlangten Vorsteuererstattung stehen, können nicht wegen sachlicher Unbilligkeit erlassen werden, weil nach der Saldierung des erlangten Liquiditätsvorteils mit dem auf Grund rechtsgrundloser Zahlung der ausgewiesenen Umsatzsteuer an den Rechnungsaussteller entstandenen Liquiditätsnachteil tatsächlich kein Vorteil besteht.

2. Die ebenfalls Nachzahlungszinsen rechtfertigenden Zinsnachteile des FA wegen der rechtswidrig erstatteten Vorsteuer werden nicht in Folge der Abführung der Umsatzsteuer durch den Rechnungsaussteller ausgeglichen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 21
EFG 2004 S. 21 Nr. 1
JAAAB-16224

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