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BBK Nr. 3 vom Seite 107 Fach 13 Seite 4588

Die Bilanzierung von Einlagen

von Dipl.-Finanzw. (FH) Hans Walter Schoor, Kemmenau
Kernaussagen

Einlagen sind Elemente der steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Grundfall der Einlage ist die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen. Eine Einlage setzt eine Einlagehandlung voraus, die von einem Einlagewillen getragen sein muss. Einlagen sind prinzipiell mit dem Teilwert zu bewerten, in Ausnahmefällen maximal mit den ggf. fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind Einlagen zu berücksichtigen.


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Kurzgliederung

I.
Einführung
IV.
Bewertung von Einlagen
II.
Folgen der Überführung in das Betriebsvermögen
V.
AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage
III.
Gegenstand der Einlage
VI.
Einlagen bei Einnahmen-Überschuss rechnung

I. Einführung

Einlagen sind Vorgänge, durch die Gewerbetreibende, Freiberufler oder auch Land- und Forstwirte ihrem Betriebsvermögen außerbetriebliche, private Mittel zuführen. Auf den Gewinn, der durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ggf. i. V. mit § 5 EStG, d. h. durch einen Jahresabschluss, ermittelt wird, dürfen sich Einlagen nicht auswirken. Einlagen führen zwar zu einer Erhöhung des Betriebsvermögens, dieser Wertzufluss beruht aber nicht au...