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NWB Nr. 9 vom Seite 590

Geschäftsstand beim Bundesfinanzhof zum 1. 1. 2004


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1.
Anhängige Fälle am
3 158
2.
Neueingänge
a)
Revisionen
840
b)
Nichtzulassungsbeschwerden
2 251
c)
sonstige Beschwerden
261
d)
Erinnerungen
48
e)
sonstige Verfahrenssachen
269
f)
Verfahren Großer Senat
0
3 669
3.
Insgesamt anhängig
6 827
4.
Erledigungen
a)
Revisionen
920
b)
Nichtzulassungsbeschwerden
2 078
c)
sonstige Beschwerden
315
d)
Erinnerungen
58
e)
sonstige Verfahrenssachen
221
f)
Verfahren Großer Senat
4
3 596
5.
Anhängig blieben am
3 231
6.
Die Entscheidungen (ohne Zurücknahmen) hatten folgende Ergebnisse:
a)
unzulässig verworfen
(davon Rechtsbehelfe der Finanzverwaltung: 11)

1 084

=

37,1 v. H.
b)
unbegründet zurückgewiesen
(davon Rechtsbehelfe der Finanzverwaltung: 168)

1 135

=

38,8 v. H.
c)
nach Aufhebung der Vorentscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen
(davon Rechtsbehelfe der Finanzverwaltung: 76)


307


=


10,5 v. H.
d)
in der Sache selbst entschieden/Zulassung der
Revision
(davon Rechtsbehelfe der Finanzverwaltung: 132)


399


=


13,6 v. H.
Summe
2 925
=
100,0 v. H.

Die Zahl der beim BFH eingegangenen Verfahren ist im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr (3 512 Eingänge) deutlich gestiegen und hat mit 3 669 den seit 1995 höchsten Stand erreicht. Erfreulich erhöht haben sich zwar auch die Erledigungen. Mit 3 596 (gegenüber 3 425 im Jahr 20...