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NWB 11/2004 S. 84

Umsatzsteuer | arbeitsintensive Dienstleistungen

Der Rat der Europäischen Union hat am die Richtlinie 1999/85/EG zur versuchsweisen Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen beschlossen (ABl EG 1999 Nr. L 277 S. 34). Durch die Änderungs-RL wurde Art. 28 Abs. 6 neu in die 6. USt-RL eingefügt. Danach kann der Rat einen Mitgliedstaat einstimmig auf Vorschlag der EG-Kommission ermächtigen, für höchstens drei Jahre (vom bis zum ) einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf abschließend bezeichnete Dienstleistungen einzuführen. Dieser Zeitraum wurde zwischenzeitlich bis  verlängert (s. NWB EN-Nr. 1670/2002). Durch Art. 1 der Richtlinie 2004/15/EG des Rates v. zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG werden in Art. 28 Abs. 6 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG die Worte „Zeitraum von höchstens vier Jahren zwischen dem und dem „ durch die Wor...